Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
(Zu den Besonderen Geschäftsbedingungen "Webentwicklung" siehe weiter unten)
1 Allgemeines – Geltungsbereich
1.1 Die Agentur netzpepper („Anbieter“) erbringt alle Lieferungen und Leistungen ausschließlich auf Grundlage der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") sowie der besonderen Geschäftsbedingungen für die Bereiche „E-Mail-Service“ und „Hostingvertrag Shared Server“, Wartungsvertrag Shared Server“, und „Webentwicklung“ . Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Entgegenstehende oder abweichende Verkaufs- und Lieferbedingungen des Kunden erkennt der Anbieter nicht an, es sei denn, der Anbieter hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
1.2 Sämtliche Vertragsbeziehungen kommen nur zwischen dem Anbieter und dem Kunden zustande. Vertragliche Beziehungen des Kunden zu Dritten sind für den Anbieter irrelevant.
1.3 Die Verkaufs- und Lieferbedingungen des Anbieters gelten auch dann, wenn der Anbieter in Kenntnis entgegenstehender oder von seinen Verkaufs- und Lieferbedingungen abweichenden Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführt.
1.4 Nebenabreden, Zusicherungen oder Änderungen dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen sind nur bei unserer ausdrücklichen, schriftlichen Anerkennung verbindlich.
2 Angebot – Angebotsunterlagen
2.1 Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern nichts Gegenteiliges bestimmt wird.
2.2 Zeichnungen, Layouts, Skizzen, Entwürfe, Abbildungen, Maße und Gewichte und sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
2.3 An sämtlichen Angeboten, Konzepten, Entwürfen, Skizzen, Zeichnungen, Layouts, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behält sich der Anbieter das Eigentums- und Urheberrecht vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Anbieters.
3 Preise – Zahlungsbedingungen – Zahlungsverzug – Aufrechnung
3.1 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung oder mangels anderer Vereinbarung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise „ab Werk“.
3.2 Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.
3.3 Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in den Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
3.4 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung oder mangels anderer gesonderter Vereinbarungen nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis netto (ohne Abzug) nach 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. zu fordern. Falls der Anbieter in der Lage ist, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, ist er berechtigt, auch diesen geltend zu machen.
3.5 Bei vom Anbieter zu vertretenden und vom Kunden nachgewiesenen Mängeln ist der Kunde nur zur Zurückbehaltung der Zahlung berechtigt, soweit der einbehaltene Betrag im angemessenen Verhältnis zu den Mängeln und den voraussichtlichen Kosten der Nacherfüllung (insbesondere einer Mängelbeseitigung) steht. Der Kunde ist nicht berechtigt, Ansprüche und Rechte wegen Mängeln geltend zu machen, wenn er fällige Zahlungen nicht geleistet hat und der fällige Betrag nicht in einem angemessenen Verhältnis zu dem Wert der – mit Mängeln behafteten – Lieferung bzw. Leistung steht.
3.6 Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten oder vom Anbieter anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes insoweit befugt, als ein Gegenanspruch auf demselben rechtlichen Verhältnis beruht.
4 Versandbedingungen – Gefahrenübergang
4.1 Soweit der Versand von Waren und sonstigen Gegenständen nicht durch eigene Fahrzeuge des Anbieters vorgenommen wird, rollen alle Sendungen auf Gefahr des Kunden, dem auch die Versicherung der Ware obliegt. Der Gefahrenübergang erfolgt im Zeitpunkt der Übergabe der Ware durch den Anbieter an den Versandbeauftragten bzw. den Kunde.
4.2 Erkennbare Transportschäden sind unverzüglich bei der Annahme der Ware, verdeckte Transportschäden spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Entdeckung bei uns bzw. bei dem anliefernden Versandbeauftragten schriftlich geltend zu machen.
4.3 Bei Versendung durch den Anbieter behält dieser sich die Wahl des Versandweges und die Versandart vor.
5 Haftung für Mängel
5.1 Für von uns gelieferte Waren gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen, es sei denn, es ist Einzelvertraglich etwas anderes vereinbart.
5.2 Den Kunden treffen die Untersuchungs- und Rügepflichten gem. § 377 HGB; sofern der Kunde Unternehmer iSv § 14 BGB ist und die Bestellung in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit erfolgt. Verletzt der Kunde diese Pflichten, so treten die dort genannten Rechtsfolgen ein.
5.3 Im Übrigen ist unabhängig von § 377 HGB der Kunde verpflichtet, offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von einer Woche ab Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
5.4 Den Kunden trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
5.5 Gewährleistungsansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit.
5.6 Soweit ein vom Anbieter zu vertretender Mangel der Kaufsache vorliegt, besteht – insoweit abweichend von § 439 Abs. 1 BGB – nach Wahl des Anbieters ein Anspruch auf Nachbesserung oder auf Ersatzlieferung. Die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen trägt der Kunde, soweit sie sich dadurch erhöhen, dass der Liefergegenstand an einen anderen Ort als die Niederlassung des Kunden verbracht wird, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.
5.7 Schlägt eine zweimalige Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) zu verlangen. Weitere Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche des Kunden. Die Gewährleistung umfasst nicht natürlichen Verschleiß sowie Schäden, die entweder durch unsachgemäße Behandlung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Kunden oder Dritte hervorgerufen sind.
5.8 Reklamationen können nicht anerkannt werden, wenn es sich um zweite Wahl oder einen Sonderposten handelt und die Gebrauchstüchtigkeit der Ware nicht entscheidend beeinträchtigt wird. Beim Kauf berücksichtigte Mängel können nicht als Reklamation geltend gemacht werden. Beeinträchtigungen, die nach dem Stand der Technik unvermeidbar sind, stellen keine Mängel dar, da die Ursache weder material-, noch herstellungsbedingt ist. Dasselbe gilt für geringfügige Abweichungen in der Qualität, Gewicht, Größe, Dicke, Breite, Ausrüstung, Musterung und Farbe, soweit diese aufgrund gültiger Norm zulässig sind.
5.9 Soweit der Kunde Rechte aus den Rückgriffsregelungen der §§ 478, 479 BGB geltend macht, schließt der Anbieter die Haftung auf Schadensersatz aus.
5.10 Das Zusammenspiel der Rechte und Pflichten bez. etwaiger Fehlerbeseitigungen bei vom Anbieter geleisteten Webentwicklungen ist den „Besonderen Geschäftsbedingungen „Webentwicklung““ geregelt.
6 Sonstige Haftung
6.1 Der Anbieter haftet in Fällen des eigenen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit oder des Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haftet er nur nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung des Anbieters ist – unabhängig vom Rechtsgrund – auch in Fällen grober Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt.
6.2 Die Haftung für Schäden durch den Liefergegenstand an Rechtsgütern des Kunden, z.B. Schäden an anderen Sachen, ist jedoch ganz ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird.
6.3 Die Regelungen der vorstehenden Ziff. 6.1. und 6.2. erstrecken sich auf Schadensersatz neben der Leistung und Schadensersatz statt der Leistung, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gelten auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
7 Rücktritt
7.1 Der Anbieter ist jederzeit und ohne Anmahnung zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn sich die Vermögensverhältnisse des Kunden wesentlich verschlechtert haben und infolge dessen die Erfüllung der Verpflichtung des Kunden gefährdet ist. Diese Voraussetzungen gelten zum Beispiel dann als erfüllt, wenn bei dem Kunden Zahlungseinstellungen, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen wegen Zahlungsansprüchen, Wechsel- und Scheckprotesten erfolgen oder über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren beantragt oder ein solches eröffnet wird. Die Rechte bestehen auch dann, wenn diese Voraussetzungen bereits bei Vertragsabschluss vorhanden, dem Anbieter jedoch nicht bekannt waren.
8 Eigentumsvorbehalt
8.1 Der Anbieter behält sich das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang der Zahlung der aus der konkreten Lieferung entstandenen Forderung (bei Zahlung durch Scheck oder Wechsel bis zur Einlösung) vor (Einfacher Eigentumsvorbehalt). Bei Pflichtverletzung des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Anbieter auch ohne Fristsetzung berechtigt, die Herausgabe des Liefergegenstandes zu verlangen und / oder vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde ist in diesen Fällen zur unverzüglichen Herausgabe verpflichtet.
8.2 Im Übrigen behält sich der Anbieter für alle von ihm gelieferten und bereits bezahlten Waren das Eigentum wegen aller aus der Geschäftsverbindung noch bestehenden Forderungen vor.
8.3 Der Kunde ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern.
8.4 Bei Pfändungen und sonstigen Eingriffen hat der Kunde den Anbieter unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit dieser Klage gemäß § 771 ZPO erheben kann. Soweit der Dritte in der Lage ist, die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den dem Anbieter entstandenen Ausfall.
8.5 Der Kunde ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen; er tritt dem Anbieter jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsendbetrages (inkl. Mehrwertsteuer) seiner Forderung ab, die ihm aus einer Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Die Abtretung erfolgt zur Absicherung aller Forderungen des Anbieters gegen den Kunden, soweit die Forderung nicht durch den Eigentumsvorbehalt gem. Ziff. 8.1 und Ziffer 8.23 abgesichert ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis des Anbieters, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Der Anbieter verpflichtet sich jedoch, diese Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, so kann der Anbieter verlangen, dass der Kunde die an ihn abgetretenen Forderungen der Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörenden Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. Im Übrigen ermächtigt der Kunde den Anbieter bereits jetzt, den Forderungsübergang in seinem Namen und in seinem Auftrag den Schuldnern anzuzeigen.
8.6 Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden wird stets für den Anbieter vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, dem Anbieter nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt der Anbieter das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Rechnungsendbetrag, inkl. Mehrwertsteuer) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das gleiche, wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.
8.7 Der Kunde tritt dem Anbieter auch die Forderungen zur Sicherung dessen Forderungen gegen ihn ab, die durch die Verbindung der Kaufsache mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen.
8.8 Der Anbieter verpflichtet sich, die ihm zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert dieser Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt dem Anbieter.
9 Anzuwendendes Recht
9.1 Vertragsverhältnisse, auf die diese Verkaufs- und Lieferbedingungen Anwendung finden, unterliegen dem Recht der BRD – die Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinigten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf vom 11. April 1980 sind ausgenommen.
10 Gerichtsstand – Erfüllungsort
10.1 Für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, in Abhängigkeit vom Streitwert das für den Geschäftssitz des Anbieters zuständige Amtsgericht oder die für den Geschäftssitz des Anbieters zuständige Handelskammer des Landgerichts zuständig. Der Anbieter ist jedoch auch befugt, den Kunden an seinem Geschäftssitz zu verklagen.
10.2 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Geschäftssitz des Anbieters Erfüllungsort.
11 Datenschutz
11.1 Der Anbieter verarbeitet und nutzt die personenbezogenen Daten aus diesem Vertrag nur zum Zweck der Vertragsabwicklung, Kundenbetreuung, Markt- und Meinungsforschung sowie für eigene Werbeaktionen.
12 Geltungsbereich
12.1 Die vorstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten vom 15. November 2010 an.
13 Salvatorische Klausel
13.1 Sollten sich einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise als unwirksam oder undurchführbar erweisen oder infolge Änderungen der Gesetzgebung nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleiben die übrigen Vertragsbestimmungen und die Wirksamkeit des Vertrages im Ganzen hiervon unberührt.
An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll die wirksame und durchführbare Bestimmung treten, die dem Sinn und Zweck der nichtigen Bestimmung möglichst nahe kommt.
Erweist sich der Vertrag als lückenhaft, gelten die Bestimmungen als vereinbart, die dem Sinn und Zweck des Vertrages entsprechen und im Falle des Bedachtwerdens vereinbart worden wären.
Besondere Geschäftsbedingungen "Webentwicklung"
1 Geschäftsbedingungen
1.1 Ergänzend zu den „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ (AGB) regeln die nachfolgenden Vereinbarungen (Besondere Geschäftsbedingungen „Webentwicklung“) alle Rechte und Pflichten bei der Entwicklung von Webanwendungen oder von individuell für den Kunden hergestellter Software.
1.2 Die AGB finden sich im Internet in der aktuellsten Version unter http://www.netzpepper.de/sonderseiten/agb
2 Vertragsgegenstand Erstellung "Webanwendungen“ & „Individualsoftware“
2.1 Die Ab enthält den vertraglich vereinbarten Zweck sowie die vom Anbieter zu erbringenden Leistungen.
2.2 Zeitliche Abläufe der Umsetzung und Fertigstellungstermine sind nur verbindlich, wenn diese in der Auftragsbestätigung festgelegt wurden.
2.3 Falls eine Dokumentation der erfolgten Arbeiten für den Kunden erfolgen soll, ist dies in der Auftragsbestätigung zu dokumentieren.
2.4 Zu einem späteren Zeitpunkt erfolgende Änderungsanforderungen durch den Kunden (Change requests) bedürfen der Schriftform. Der Anbieter entscheidet, ob es organisatorisch oder wirtschaftlich vorteilhafter ist, zunächst die ursprünglich beauftragte Variante herzustellen, und dann den Change request zu berücksichtigen, oder umgekehrt. Sofern durch die verlangten Änderungen Mehrkosten entstehen, trägt diese der Kunde.
3 Nutzungsrechte
3.1 Das Urheberrecht an allen entwickelten Quellen bleibt unbeschadet der nachfolgenden Regelungen beim Anbieter. Für eine gemäß Auftragsbestätigung erstellte Leistung (z. B. Website, Shopsystem, Blog oder E-Mail-Marketing-System) erhält der Kunde nach Zahlungseingang ein zeitlich nicht limitiertes Nutzungsrecht. Sämtliche für den Kunden hergestellten Quellen (HTML-Quellen, TYPO3-Script-Dateien und CSS- und PHP-Dateien) dürfen vom Kunden beliebig lang für den laut Auftragsbestätigung ursprünglich gedachten Zweck genutzt werden. Eine andere Nutzung der Quellen als vertraglich vereinbart ist nicht zulässig. Eine Weiterverwendung der Quellen innerhalb anderer Firmen des Kunden, jedwede anderweitige kommerzielle Nutzung der Quellen (z. B. Weiterveräußerung oder Vermietung) sowie die Gewährung von Zugriff auf die Quellen für Dritte, insbesondere für Wettbewerber, ist nicht zulässig.
3.2 Für eine gemäß Auftragsbestätigung erstellte Individualsoftware (z. B. PHP-basiertes Buchungssystem, Gutscheinmodul, DMS-System) erhält der Kunde nach Zahlungseingang das in der Auftragsbestätigung definierte Nutzungsrecht. Die für den vertraglich vereinbarten Zweck entwickelten Quellen (in erster Linie PHP-Dateien) dürfen vom Kunden so lange genutzt werden, wie dies in der Auftragsbestätigung festgelegt wurde. Dem Kunden ist es nicht gestattet, von den Quellen Kopien herzustellen, diese in Umlauf zu bringen, zu veräußern, zu vermieten oder anders als ursprünglich vereinbart gewerblich zu nutzen. Das Urheberrecht aller Quellen liegt beim Anbieter.
3.3 Die Nutzungsrechte von Softwarebestandteilen Dritter sind hiervon unberührt und ergeben sich jeweils aus den lizenzrechtlichen Vereinbarungen der Hersteller.
4 Lieferzeit – Lieferverzug „Erstellung Webanwendungen“ & „Individualsoftware“
4.1 Nach erfolgter Freigabe der konzeptionellen und gestalterischen Vorarbeiten durch den Kunden beginnt die Entwicklung der Softwarebestandteile.
4.2 Fertigstellungstermine oder –fristen, die verbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.
4.3 Die Einhaltung der Lieferverpflichtung des Anbieters setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
Sofern vom Anbieter ein verbindlicher Starttermin für die Entwicklungsarbeiten schriftlich zugesichert wird, setzt dieser die Abklärung aller technischen Fragen und die Bereitstellung sämtlicher benötigter Unterlagen (Texte, Bilder etc.) durch den Kunden bis zu diesem Starttermin voraus.
4.4 Liefer- und Leistungsverzögerungen auf Grund vom Kunden nicht erfüllter Mitwirkungspflichten (z. B. Bereitstellung umsetzungsrelevanter Unterlagen oder nicht rechtzeitig erfolgte Freigabe der Entwicklungsprozesse) berechtigen den Anbieter, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
4.5 Liefer- und Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt und auf Grund von Ereignissen, die dem Anbieter die Entwicklung nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnung usw., auch wenn sie bei Lieferanten des Anbieters eintreten –, hat der Anbieter auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Anbieter, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Der Anbieter verpflichtet sich allerdings, den Kunden vom Eintritt dieser Ausnahme unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.
Dauert die Behinderung länger als drei Monate, ist der Kunde nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird der Anbieter von seiner Verpflichtung zur Lieferung oder Leistung frei, kann der Kunde hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten.
4.6 Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so ist der Anbieter berechtigt, entstehenden Schaden durch Mehraufwendungen in Rechnung zu stellen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
4.7 Kommt der Kunde im Fall des Annahmeverzugs einem schriftlichen Abnahmeverlangen innerhalb angemessener Zeit nicht nach, ist der Anbieter berechtigt, die Erfüllung des Vertrages zu verweigern und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Der Anbieter ist in diesem Fall berechtigt, als Schadensersatz wahlweise entweder pauschal 35% des vereinbarten Kaufpreises zu verlangen oder den Ersatz des effektiv entstandenen Schadens vom Kunden zu fordern. Bei Verlangen des pauschalierten Schadensersatzes ist der Kunde berechtigt, den Nachweis zu führen, dass dem Anbieter nur ein geringerer Schaden entstanden ist.
4.8 Sofern die Voraussetzungen von Abs. 4.4 vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Unterganges oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
4.9 Teillieferungen, Teilleistungen und Teilrechnungen sind zulässig.
5 Qualitätssicherung bei der Erstellung von „Webanwendungen“ & „Individualsoftware“
5.1 Der derzeitigem technischem Stand können fehlerfreie Webanwendungen und fehlerfreie Individualsoftware nicht hergestellt werden.
5.2 Da nahezu alle vom Anbieter entwickelten Webanwendungen oder die Individualsoftware auf Open-Source Produkten oder lizenzpflichtigen Softwarebestandteilen Dritter basieren, entsteht das fertige Produkt „Webanwendung“ oder „Individualsoftware“ ganz überwiegend durch Nutzung bereits fertig hergestellter und ganz überwiegend kostenlos nutzbarer Softwarebestandteile Dritter. Der Anbieter fügt dazu diese Softwarebestandteile Dritter zu einem Gesamtsystem zusammen und passt diese optisch und unter Umständen in geringem Umfang auch technisch an. Falls ein solcher Softwarebestandteil Dritter heute oder zukünftig nicht mehr seinen vereinbarten Zweck erfüllt, durch technische Weiterentwicklung nicht mehr kompatibel zu aktuellen Betriebssystem- oder Datenbankversionen ist, oder nicht mehr im Kontext des Gesamtsystems funktioniert, weil es zu ungeplanten Interaktionen mit anderen Bestandteilen des Gesamtsystems kommt, dann ist das kein vom Anbieter zu vertretender Mangel, da der Anbieter diesen Softwarebestandteil nicht hergestellt hat, nicht gewartet hat, nicht weiter entwickelt und im Fall von Open Source Bestandteilen auch nicht verkauft hat. Der betroffene Softwarebestandteil wird auf Wunsch des Kunden entweder kostenpflichtig entfernt, kostenpflichtig instand gesetzt oder kostenpflichtig durch einen anderen Softwarebestandteil mit gleicher Zielsetzung ersetzt.
5.3 Die vom Kunden gewünschte Verwendbarkeit eines bestimmten Open-Source-Softwarebestandteils kann nicht generell garantiert werden, insbesondere nicht im Zusammenhang mit mehreren anderen Bestandteilen. Umso mehr Bestandteile in einer Webanwendung miteinander kombiniert werden, umso größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass Teile dieser Komponenten nicht mit einander kompatibel sind und Probleme entstehen. Sofern der Kunde trotzdem auf der Verwendung bestimmter Softwarebestandteile besteht, hat der Anbieter daraus resultierende Fehler und Schäden nicht zu vertreten.
5.4 Für die Funktion der vom Kunden ggfs. gekauften Softwarebestandteile ist in vollem Umfang der Hersteller verantwortlich. Eine Funktionsgarantie dieser Softwarebestandteile im Zusammenhang mit anderen gekauften Softwarekomponenten oder mit Open-Source-Softwarebestandteilen übernimmt der Anbieter nicht.
5.5 Der Anbieter verpflichtet sich, die ihm übertragenen Entwicklungsaufgaben nach bestem Wissen und Gewissen und unter Einhaltung allgemein üblicher Entwicklungs- und Sicherheitsstandards zu leisten.
5.6 Die vom Anbieter entwickelten Websites (hier auch: Shoplösungen, CRM-Systeme etc.) werden zum Zeitpunkt der Abnahme durch den Kunden in den gängigen PC-Browsern (aktuelle Versionen des IE, FireFox, Safari, Chrome) fehlerfrei dargestellt. Eine völlig identische Darstellung in diesen Browsern ist technisch nicht möglich; eine nicht völlig identische Darstellung stellt somit keinen Mangel dar.
5.7 Die vom Anbieter entwickelten E-Mail-Marketing-Lösungen werden zum Zeitpunkt der Abnahme durch den Kunden in den gängigen E-Mail-Clients (aktuelle Versionen von Outlook und Thunderbird) fehlerfrei dargestellt. Eine völlig identische Darstellung in diesen Clients ist technisch nicht möglich; eine nicht völlig identische Darstellung stellt somit keinen Mangel dar.
5.8 Eine Webanwendung gilt nach erfolgter Abnahme durch den Kunden als fehlerfrei.
5.9 Auf Wunsch des Kunden können die entwickelten Webanwendungen oder E-Mail-Marketing-Lösungen kostenpflichtig auch für andere Browser oder E-Mail-Clients optimiert werden.
5.10 Darstellungsfehler in den zugesicherten Browsern oder E-Mail-Clients (Ziffer 5.6 und Ziffer 5.7), die nach Ablauf einer Übergangsfrist von zwei Monaten nach erfolgter Abnahme festgestellt werden, stellen keinen Mangel dar, wenn sie durch neuere Versionen oder durch Updates der Browser oder E-Mail-Clients entstehen. Die Behebung dieser Darstellungsfehler ist kostenpflichtig.
5.11 Die für das Hosting verantwortlichen Anbieter und die die Website nutzenden Anwender installieren ständig (teilweise ohne eigenes Wissen oder Zutun) neue Versionen von Betriebssystemen, Datenbanken, Webservern, Serverprogrammen, Browsern und E-Mail-Clients. Diese Updates haben erheblichen Einfluss auf die Funktionalität der Websites, der E-Mail-Anwendung und der Individualsoftware, speziell auf die optische Qualität und die Browserkompatibilität. Die nach erfolgter Abnahme (Ziffer 5.8) an einer ursprünglich fehlerfreien Webanwendung oder Individualsoftware auftretenden technischen Probleme oder Darstellungsfehler stellen somit keinen Mangel dar, sondern sind dem technischen Fortschritt oder der Sicherheit des Systems geschuldet.
5.12 Der Anbieter wird Sicherheitsprobleme unverzüglich lösen. Sollte für die vom Anbieter entwickelten Bestandteile eine Sicherheitslücke bekannt werden (vor allem Scripte für Formulare), müssen diese Bestandteile umgehend technisch weiter entwickelt und die Sicherheitslücken geschlossen werden. Sollten die Sicherheitsprobleme in den ersten 6 Monaten nach Abnahme des Systems (Ziffer 5.8) bekannt werden, werden die Verbesserungen aus Kulanz kostenlos erbracht, danach kostenpflichtig.
5.13 Kostenlose Nachbesserungen wie unter §5 Abs. 5.12 beschrieben unterliegen dem Gebot der Wirtschaftlichkeit: der Anbieter ist nicht verpflichtet, Nachbesserungen zu leisten, deren Aufwand höher ist als der Aufwand für die ursprüngliche Herstellung.
5.14 Der Anbieter empfiehlt für die Sicherstellung der zukünftigen Funktionalität der Webanwendung oder der Individualsoftware sowie zur Absicherung der Browserkompatibilität den Abschluss eines Wartungsvertrags.
6 Zahlungsmodalitäten
6.1 Sofern in der Auftragsbestätigung nichts anderes vereinbart wird, können erbrachte und vom Kunden abgenommene Teilleistungen monatlich abgerechnet werden.
6.2 Wird der Anbieter im Auftrag des Kunden für einen Dritten tätig, ist die Berechnung nur von der Freigabe des Kunden abhängig, nicht aber von der Freigabe des Dritten. Die Zahlung erfolgt gemäß der mit dem Kunden vereinbarten Zahlungsbedingungen und ist nicht von der Zahlungsbereitschaft oder Zahlungsfähigkeit des Dritten abhängig.
7 Updates der Softwarebestandteile
7.1 Die vom Anbieter zur Herstellung und zum Betrieb der Webanwendung oder der Individualsoftware eingesetzten Softwarepakete (TYPO3, OpenEMM, Shopware usw.) weisen zum Zeitpunkt der Abnahme eine Version auf, die im Abnahmeprotokoll festgehalten wird.
7.2 Die Installation von Programmupdates (Sicherheitsupdates und neue Versionen) ist in der Regel kein Bestandteil von Hosting-Verträgen. Folglich sollte nach erfolgter Abnahme der Entwicklung der Webanwendung oder der Individualsoftware die Installation der Updates klar geregelt sein. Der Anbieter empfiehlt dem Kunden den Abschluss eines Wartungsvertrags, der die zukünftige Installation aller Programmupdates zuverlässig sicherstellt.
8 Hosting
8.1 Die Entwicklungsarbeiten erfolgen während der Entwicklungszeit auf einem Server des Anbieters. Sofern die Einrichtung oder die durch die Bereitstellung der Serverumgebung entstehenden Kosten nicht in der Auftragsbestätigung enthalten sind, werden die dafür entstehenden Aufwendungen separat abgerechnet.
8.2 Erfolgen die Entwicklungsarbeiten auf Kundenwunsch auf einem anderen Server, trägt der Kunde die Mehraufwendungen für Einrichtung und die Bereitstellung der Serverumgebung.
8.3 Nach Abschluss der Arbeiten und nach Zahlungseingang der berechneten Kosten kann der Kunde frei entscheiden, wo die entwickelte Webanwendung oder die Individualsoftware gehostet werden soll.
8.4 Sofern sich der Kunde für einen anderen Hosting-Provider entscheiden sollte, oder in seinen eigenen Räumen hosten möchte, stellt ihm der Anbieter unentgeltlich eine vollständige Kopie der entwickelten Webanwendung oder der Individualsoftware auf einem Datenträger zur Verfügung.
8.5 Nach erfolgter Übergabe der Daten an den Kunden erlischt die Aufbewahrungspflicht der Daten und der produzierten Webanwendung oder Individualsoftware durch den Anbieter. Die Übergabe wird protokollarisch dokumentiert und ist verbindlich. Sollte der Kunde eine Aufbewahrung der originalen Entwicklungsumgebung wünschen, so ist das schriftlich zu fixieren.
8.6 Sofern die ggfs. gewünschte technische Unterstützung beim Einrichten der Webanwendung oder der Individualsoftware bei einem externen Hosting-Provider oder auf Servern des Kunden nicht der Auftragsbestätigung enthalten ist, werden die dafür entstehenden Aufwendungen separat abgerechnet.
8.7 Der Anbieter sichert die Funktionsfähigkeit der entwickelten Webanwendung oder Individualsoftware auf den Servern des Anbieters zum Zeitpunkt der Abnahme zu.
8.8 Der Anbieter sichert die Funktionsfähigkeit der entwickelten Webanwendung oder Individualsoftware auf anderen Servern als denen des Anbieters zum Zeitpunkt der Abnahme oder danach nicht zu, besonders dann, wenn diese Server eine gegenüber den Servern des Anbieters abweichende Konfiguration aufweisen oder andere Softwarebestandteile bzw. gleiche Softwarebestandteile in anderen Versionen beinhalten.
9 Urheberrecht
9.1 Der Kunde sichert zu, dass sämtliche dem Anbieter überlassenen Daten, Bilder, Logos, Audiodaten, Programmcodes, Texte und Software die zum Einbau in die Webanwendung oder in die Individualsoftware bestimmt sind, sein geistiges und schöpferisches Eigentum sind, oder lizenzrechtlich so erworben wurden, das der geplanten Verwendung in der Webanwendung oder der Individualsoftware nichts entgegen steht.
9.2 Der Kunde stellt den Anbieter von allen rechtlichen Ansprüchen frei, die durch die falsche urheberrechtliche Verwendung entstehen. Der Kunde ist für alle urheberrechtlichen Fragen in vollem Umfang alleine verantwortlich und alleine haftbar.
10 Bereitstellung, Speicherung und Zugriff auf Daten zur Weiterverabeitung
10.1 Der Kunde stellt dem Anbieter ausschließlich Kopien seiner Daten zur Verfügung. Die Lieferung von Originaldaten ist aus organisatorischen Gründen sowie aus Sicherheits- und Datenschutzgründen nicht zulässig.
10.2 Sollten aus bestimmten Gründen Originaldaten geliefert werden müssen, so ist dies vom Kunden schriftlich mitzuteilen und zu begründen. Der Anbieter wird von diesen Daten schnellstmöglich kostenpflichtig Kopien herstellen und den Kunden informieren, sobald der Rücktransport organisiert werden kann. Der Rücktransport der Originaldaten ist vom Kunden zu koordinieren und erfolgt auf seine Gefahr.
10.3 Der Anbieter speichert die Daten des Kunden zur Verarbeitung auf seinen Servern ab. Die Mitarbeiter des Anbieters können während der Entwicklungszeit und darüber hinaus auf die Daten des Kunden zugreifen.
10.4 Nach erfolgter Abnahme der beauftragten Leistung und auf Anordnung des Kunden werden die Daten vom WebServer des Anbieters gelöscht. Ein Zugriff der Mitarbeiter ist anschließend ausgeschlossen.
10.5 Sofern die gelieferten Daten besonderen Schutz genießen und nicht von allen Mitarbeitern des Anbieters auf sie zugegriffen werden darf, muss dies vom Kunden im Vorfeld schriftlich mitgeteilt werden, damit der Anbieter die entsprechenden Sicherheitsvorkehrungen treffen kann.
10.6 Der Anbieter wird die bereit gestellten Daten bearbeiten und ggfs. verändern.
10.7 Sofern die Daten nach Fertigstellung der beauftragten Leistungen auf den Fileservern des Anbieters verbleiben sollen, ist dies vom Kunden schriftlich mitzuteilen. Sofern für die Speicherung und Datensicherung Kosten entstehen, werden diese im Vorfeld an den Kunden bekannt gegeben.
10.8 Zugriffswünschen Dritter auf den Datenbestand des Kunden (Werbeagenturen, Verlage) wird nicht statt gegeben, es sei denn, diese wurden vom Kunden schriftlich initiiert oder autorisiert. Die Gewährung von Zugriff auf diese Daten erfolgt immer über einen Mitarbeiter des Anbieters. Diese Leistungen sind kostenpflichtig.
11 Anzuwendendes Recht
11.1 Vertragsverhältnisse, auf die diese Verkaufs- und Lieferbedingungen Anwendung finden, unterliegen dem Recht der BRD – die Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinigten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf vom 11. April 1980 sind ausgenommen.
12 Gerichtsstand – Erfüllungsort
12.1 Für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, in Abhängigkeit vom Streitwert das für den Geschäftssitz des Anbieters zuständige Amtsgericht oder die für den Geschäftssitz des Anbieters zuständige Handelskammer des Landgerichts zuständig. Der Anbieter ist jedoch auch befugt, den Kunden an seinem Geschäftssitz zu verklagen.
12.2 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Geschäftssitz des Anbieters Erfüllungsort.
13 Datenschutz
13.1 Der Anbieter verarbeitet und nutzt die personenbezogenen Daten aus diesem Vertrag nur zum Zweck der Vertragsabwicklung, Kundenbetreuung, Markt- und Meinungsforschung sowie für eigene Werbeaktionen.
14 Geltungsbereich
14.1 Die vorstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten vom 15. November 2010 an.
15 Salvatorische Klausel
15.1 Sollten sich einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise als unwirksam oder undurchführbar erweisen oder infolge Änderungen der Gesetzgebung nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleiben die übrigen Vertragsbestimmungen und die Wirksamkeit des Vertrages im Ganzen hiervon unberührt.
An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll die wirksame und durchführbare Bestimmung treten, die dem Sinn und Zweck der nichtigen Bestimmung möglichst nahe kommt.
Erweist sich der Vertrag als lückenhaft, gelten die Bestimmungen als vereinbart, die dem Sinn und Zweck des Vertrages entsprechen und im Falle des Bedachtwerdens vereinbart worden wären.
